Immobilienrecht-Wohnungseigentumsgesetz-Vergleich-Erstellung eines Wirtschaftsplanes
Unsere Mandantschaft ist Miteigentümerin einer Immobilie. Bedauerlicherweise waren die Parteien außergerichtlich nicht zur Erstellung eines Wirtschaftsplanes gelangt. Ebenso bestand Uneinigkeit hinsichtlich der Anschaffung von Messgeräten.
Unter großem Einsatz der Vorsitzenden Richterin, aber auch aufgrund der Einsichtsfähigkeit der Mandantschaft, gelingt es, die notwendigen Einigungen zu erzielen und die Angelegenheit durch Vergleich abzuschließen.
Andernfalls hätte ein äußerst Kostenträchtiger Rechtsstreit zu Lasten der jeweiligen Miteigentümer unter Einholung umfangreicher Sachverständigengutachten gedroht.
AG Augsburg | Az.: 31 C 4187/14 WEG