Pflichtteilsrecht, Pflichtteil- Ergänzungsansprüche im Erbrecht. Wir holen was Ihnen Ihre Eltern nicht gegönnt haben!
Wir vertreten eine Pflichtteilsberechtigte, welcher die Alleinerbin versuchte, das Pflichtteilsrecht zu entziehen.Angebliche Erbundwürdigkeit bleibt schwer zu begründen. Es findet ein Vergleichsabschluss über die Zahlung von € 48.000,00 bei einer Kostenübernahme von 75 % (der gerichtlichen Kosten!) durch den Gegner statt. Lassen Sie sich nicht abservieren. Servieren Sie den Gegner ab.
LG Augsburg | AZ: 32 O 2142/15