Widerrufsbelehrung Audi Bank AG Juni 2010 europa-rechtswidrig?!
Der EuGH macht den Weg frei!
In seiner Entscheidung vom 26.03.2020 A.Z.: C‑66/19 EUGH erklärt der EuGH die sogenannten Kaskadenverweisung nach § 492 BGB für rechtswidrig. Demzufolge können Darlehensnehmer, die eine solche Widerrufsbelehrung in Ihrem Finanzierungsvertrag finden, den Vertrag auch noch nach langen Jahren widerrufen.
Der EuGH selbst hatte in einen Sparkassen-Fall bzw. Fall einer Kreissparkasse entschieden. Auch im Fall der Sparkasse hatte die Bank eine Kaskadenverweisung verwandt – so wie dies auch die Audi AG und die VW AG gerne im Rahmen von Finanzierungen gemacht hat:
Im Zusammenhang mit dem Widerrufsrecht für Verbraucher bei Darlehensverträgen muss jedoch zutreffend und richtig über das Widerrufsrecht belehrt werden, ebenso in Bezug auf den Beginn des Laufs der Widerrufsfrist.
Dies kann aber nach Ansicht des EuGH nicht gelingen, wenn der Verbraucher nicht im Rahmen der Belehrung erkennen kann, wann die Frist zu laufen beginnt. Hier haben viele Banken, Sparkassen, Volksbanken und Raiffeisenbanken aber unseres Erachtens eben z.B. auch die Audi AG oder die Volkswagen AG einfach auf die Vorschrift im BGB hingewiesen, nämlich §492 BGB.
Damit weiß der Verbraucher eins: Gar nichts. Der Verbraucher kennt diese Vorschrift nicht.
Diese Vorschrift teilt dem (gesetzeskundigen) Leser , also einem Jurist mit, in welchen Verordnungen etc. er diejenigen Verbraucherinformationen findet, deren Vorhandensein bei Vertragsabschluss gesichert sein muss, dies, um die 14 tägige Frist für die Ausübung des Widerrufs, laufen zu lassen.
Eine solche Verweisung auf §492 BGB sieht der EuGH als unzumutbar und intransparent an und widerspricht damit mancher OLG und BGH Rechtsprechung in Deutschland.
Damit haben Verbraucher die Chance ggf. Vorteile bei Ausübung des Widerrufsrechts für sich zu sichern und zwar auch noch lange Jahre nach Abschluss von Darlehensverträge für die Finanzierung von Immobilien oder auch Pkw! Man spricht vom sogenannten Widerrufsjoker!
Auch zum Beispiel die Audi Bank AG bzw. Volkswagen AG verwandte eine Widerrufsbelehrung mit einer solchen Kaskadenverweisung. Hier findet man den Text von Finanzierungsverträgen die im Jahre 2010 genutzt wurden und ebenso unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des EuGH angreifbar ist:
„Widerrufsrecht
Der Darlehensnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Absatz 2 BGB (z B Angabe zur Art des Darlehens, Angabe zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat.
Der Darlehensnehmer hat alle Pflichtangaben erhalten, wenn sie in der für den Darlehensnehmer bestimmten Ausfertigung seines Antrags oder in der für den Darlehensnehmer bestimmten Ausfertigung der Vertragsurkunde oder in einer für den Darlehensnehmer bestimmten Abschrift seines Antrags oder der Vertragsurkunde enthalten sind und dem Darlehensnehmer eine solche Unterlage zur Verfügung gestellt worden ist.
Über in den Vertragstext nicht aufgenommene Pflichtangaben kann der Darlehensnehmer nachträglich auf einem dauerhaften Datenträger informiert werden; die Widerrufsfrist beträgt dann einen Monat. Der Darlehensnehmer ist mit den nachgeholten Pflichten nochmals auf den Beginn der Widerrufsfrist hinzuweisen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B Brief. Telefax, E-Mail) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an–
Audi Sank. Zweigniederlassung der Volkswagen 3ank GmbH,
Gifhorner Straße 57. 35112 Braunschweig.
Telefax; 0531 212-2275. E-Mail:
(Besonderheiten bei weiteren Vorträgen)
-Widerruft der Darlehensnehmer diesen Darlehensvertrag, so ist er auch an den Fahrzeug-Kaufvertrag und an die Anmeldung zum KSB/KSB Plus nicht mehr gebunden.
-Steht dem Darlehensnehmer in Bezug auf den Fahrzeug-Kaufvertrag und/oder die Anmeldung zum KSB/KSB Plus ein Widerrufsrecht zu, so ist er mit wirksamem Widerruf des Fahrzeug-Kaufvertrags und/oder der Anmeldung zum KSB/KSB Plus auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden. Für die Rechtsfolgen des Widerrufs sind die in dem Fahrzeug-Kaufvertrag und/oder der Anmeldung zum KSB/KSB Plus getroffenen Regelungen und die hierfür erteilte Widerrufsbelehrung maßgeblich.
Widerrufsfolgen
Soweit das Darlehen bereits ausbezahlt wurde, hat es der Darlehensnehmer spätestens innerhalb von 30 Tagen zurückzuzahlen und für den Zeitraum zwischen der Auszahlung und der Rückzahlung des Darlehens den vereinbarten Sollzins zu entrichten. Die Frist beginnt mit der Absendung der Widerrufserklärung. Für den Zeitraum zwischen Auszahlung und Rückzahlung ist bei vollständiger Inanspruchnahme des Darlehens pro Tag ein Zinsbetrag in Höhe von 1.02 Euro zu zahlen. Dieser Betrag verringert sich entsprechend, wenn das Darlehen nur teilweise in Anspruch genommen wurde.
Besonderheiten bei weiteren Verträgen
-Steht dem Darlehensnehmer in Bezug auf den Fahrzeug-Kaufvertrag und/oder die Anmeldung zum KSB/KSB Plus ein Widerrufsrecht zu, sind im Fall des –wirksamen Widerrufs des Fahrzeug-Kaufvertrags und/oder der Anmeldung zum KSB/KSB Plus Ansprüche des Darlehensgebers auf Zahlung von Zinsen und Kosten aus der Rückabwicklung des Darlehensvertrags gegen den Darlehensnehmer ausgeschlossen.
-Ist der Darlehensnehmer aufgrund des Widerrufs dieses Darlehensvertrags an den Fahrzeug-Kaufvertrag und/oder die Anmeldung zum KSB/KSB Plus nicht mehr gebunden, sind insoweit die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren.
-Der Darlehensnehmer ist nicht verpflichtet, die Sache zurückzusenden, wenn der an dem Fahrzeug-Kaufvertrag beteiligte Unternehmer angeboten hat, die Sachen abzuholen. Grundsätzlich trägt der Darlehensnehmer die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Dies gilt nicht, wenn der an dem Fahrzeug-Kaufvertrag beteiligte Unternehmer sich bereit erklärt hat, diese Kosten zu tragen oder er es unterlassen hat, den Verbraucher über die Pflicht, die unmittelbaren Kosten der Rücksendung zu tragen, zu unterrichten. Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen, bei denen die Waren zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zur Wohnung des Verbrauchers geliefert worden sind, ist der Unternehmer verpflichtet, die Waren auf eigene Kosten abzuholen, wenn die Waren so beschaffen sind, dass sie nicht per Post zurückgesandt werden können. Wenn der Darlehensnehmer die aufgrund des Fahrzeug-Kaufvertrags überlassene Sache nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren kann, hat er insoweit Wertersatz zu leisten. Dies kommt allerdings nur in Betracht, wenn der Wertvertust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendig war.
Wenn der Darlehensnehmer infolge des Widerrufs des Darlehensvertrags nicht mehr an den weiteren Vertrag gebunden ist oder infolge des Widerrufs des weiteren Vertrags nicht mehr an den Darlehensvertrag gebunden ist, gilt ergänzend Folgendes: Ist das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs dem Vertragspartner des Darlehensnehmers aus dem Fahrzeug-Kaufvertrag bereits zugeflossen, tritt der Darlehensgeber im Verhältnis zum Darlehensnehmer hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs in die Rechte und Pflichten des Vertragspartners aus dem weiteren Vertrag ein.
Einwendungen bei verbundenen Verträgen
Der Darlehensnehmer kann die Rückzahlung des Darlehens verweigern, soweit ihn Einwendungen berechtigen würden, seine Leistung gegenüber dem Vertragspartner aus dem verbundenen Vertrag zu verweigern. Dies gilt nicht, wenn das finanzierte Entgelt weniger als 200 Euro beträgt oder wenn der Rechtsgrund für die Einwendung auf einer Vereinbarung beruht, die zwischen dem Darlehensnehmer und dem anderen Vertragspartner nach dem Abschluss des Darlehensvertrags getroffen wurde. Kann der Darlehensnehmer von dem anderen Vertragspartner Nacherfüllung verlangen, so kann er die Rückzahlung des Darlehens erst verweigern, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist.“
Ende der Widerrufsbelehrung
Zusammengefasst:
Der rechtswirksam ausgeübte Widerruf gestattet Käufern von Pkw, die finanziert wurden, eine vorzeitige Beendigung des Finanzierungsvertrages und damit auch des Kaufvertrages, mit welchem der Pkw angeschafft wurde.
Damit können im Einzelfall für den Käufer eines finanzierten Fahrzeuges Zinsvorteile erstritten werden, zumal der wirksame Widerruf die Vertragsgrundlage für berechnete Zinsen beseitigt und einen Anspruch auf Nutzungsentschädigung für den Käufer zum Entstehen gelangen lässt. Gleichzeitig wird eine Neuabrechnung des Finanzierungsvertrages anhand marktüblicher Zinssätze durch die Bank geschuldet.
- Die Frage, ob sich hinsichtlich der genutzten Kilometer derjenige, der sich mit Widerruf vom Darlehensvertrag auch gleichzeitig vom Kaufvertrag befreit, im Rahmen der Rückabwicklung (Kaufpreis Rückzahlung Zug um Zug von Rückgabe des Pkw) sogenannte Gebrauchsvorteile aufgrund gefahrener Kilometer anrechnen lassen muss), ist im Einzelfall zu prüfen.
- Es finden sich aber gerade im Fall der vom Diesel-Skandal betroffenen Fahrzeuge Entscheidungen von Gerichten, dass die gefahrenen Kilometer nicht als sogenannte Gebrauchsvorteile auf den Anspruch des Käufers auf Rückzahlung des Pkw anzurechnen sind, womit über den Weg des Widerrufs der Fahrzeugfinanzierung auch eine vorteilhafte Rückabwicklung des Pkw – Vertrages ermöglicht ist. Damit kann man den wegen der Überschreitung von Abgaswerten ggf. von einem künftigen Fahrverbot betroffenen Diesel- Pkw (Euro Norm 4, 5 oder 6) an den Händler zurückgeben und noch Geld erhalten.
Kritiker dieser Rechtsprechung sagen: Dies schadet der deutschen Autoindustrie. Andere meinen: Wer über Abgaswerte täuscht, verdient es nicht geschont zu werden. Wieder andere meinen: Die Pkw Preise werden ohnehin von den Herstellern jahrelang künstlich oben gehalten, sodass die Verbraucher ohnehin zu viel für Pkws aus der Massenproduktion bezahlen.
Ich habe zu diesen Thesen keine Meinung. Dies, da ich nicht für die deutsche Automobilindustrie oder andere Interessengruppierungen tätig bin.
Mich interessiert der Verbraucher in Deutschland und somit mein Mandant als Mensch. Und deswegen kommentiere ich die Entscheidung des EuGH einmal so:
Selten erhält der Verbraucher durch die Entscheidung eines Gerichtes die Möglichkeit selbst als Anspruchssteller gegenüber Banken oder der Industrie tätig zu werden. Da die Rechtsprechung und die Folgen des Widerrufes auf eine Angleichung des Sach- und Rechtslage ausgerichtet sind, wir ein übermäßiger Schaden nicht verursacht. Die Entscheidung des EuGH ist grundlegend für ein Verbraucherrecht und Verbraucherrechtsschutz, wie ihn der europäische Bürger verdient hat. Nutzen Sie Ihre Chancen. Falls Sie einen Anwalt beauftragen, sollte dieser genau prüfen, abwägen und dann zielgerichtet für Sie tätig werden. Ich wünsche Ihnen und Ihrer Rechtssache damit jedenfalls nur eins: Alles Gute!
Wenn Sie unsere Hilfe wünschen: kostenfreie Ersteinschätzung – online – ganz einfach:
Darlehensvertrag
und
Widerrufsbelehrung
an die
per Mail übersenden. Wir widerrufen für Sie und streben außergerichtliche Regelungen mit Ihrer Bank an. Konditionen? Ganz einfach, Sie erhalten ein transparentes Angebot!
Folgende Fragen sind wichtig:
- Müssen Sie weiterzahlen? Was passiert, wenn Sie nicht weiterzahlen?
- (bei Pkw: Müssen Sie den Pkw sofort zurückgeben? Die Antwort ist: nein!
- (bei Immobilienkrediten: Können Sie Grundpfandrechte also Grundschulden oder Sicherheiten herausfordern?
- Sollten Sie mit dem Widerruf Angebote für eine neue Finanzierung von anderen Banken einholen?
All das Beantworten wir gerne mit weiterer Beauftragung! Auch das ist zu beachten:
- Wurde die Pkw Finanzierung schon vollständig bezahlt, oder ggf. schon abgelöst?
(dann kann´s ggf. mit einem Widerruf schwierig sein)
- Wurde das Darlehen verlängert und neue Konditionen vereinbart? -hier erwarten wir in Kürze eine weitere Entscheidung des EuGH zu Gunsten der Darlehensnehmer
- Ist es sinnvoll notleidende Kredite zu widerrufen?
Gerne beantworten wir auch diese Frage in Ihrem individuellen Fall. Also erst einmal kostenfrei eine Erstberatung und ein Angebot einholen!