IG Markets Ltd. – bezahlt Schaden!
Nach der Rücknahme der Berufung wurde nun Zahlung in sechsstelliger Höhe auf das seitens unserer Kanzlei erstrittene Urteil (wir berichteten) geleistet. Die Angelegenheit hat sich für den Mandanten gelohnt.
Wir empfehlen all diejenigen, die Verluste im CFD, Forex oder Handel mit Kryptowährung gemacht haben Ansprüche rechtlich überprüfen zu lassen. Dieser Hinweis gilt erst Recht in den Fällen in welchen nicht Sie als Anleger direkt und aufgrund Ihrer alleinigen Entscheidung Kunde wurden. Sondern wie so oft als Anleger durch die Werbung von Mittelsmännern, Vermittlern, Anlageberatern oder Agenten oder Ausbildern telefonisch, via mail oder auch persönlich, über Niederlassungen des Brokers oder der Handelsplattform im Deutschen Inland, Großbritannien (London), Schweiz (Zürich) oder China (Hongkong) begleitet und zum Handel animiert wurden.
Das was die wenigsten wissen: die Handelsplattformen sind oft der Wettgegner des Anlegers. Die Initiatoren der Handelsplattformen haben damit immer ein Interesse daran, dass möglichst viele Menschen, möglichst viele Geschäfte abschließen. Auch für den Fall, dass die Plattformen Sonderkonditionen für Kundenwerbung anbieten oder gezielte Ausbildung mit Handlungsempfehlungen angeboten wird gilt eins: Seien Sie vorsichtig. Haben Sie wirtschaftliche Schäden erlitten muss der Sachverhalt bestmöglich geklärt werden, dazu gehört folgendes:
Veranlassen Sie zunächst bitte immer eins um Tatsachenfeststellungen für einen Rechtstreit bestmöglich zu gewährleisten:
– Dokumentieren Sie das Zustandekommen und den Geschäftsablauf betreffend die Einzelnen Handelsgeschäfte:
Wie sind Sie Kunde der Plattform geworden (selbst gesucht und gefunden , oder gab es einen Empfehlungsgeber?) (z.B. Internet Agent oder ggf. Empfehlungsseite???)
– Welche einzelnen Investitionen haben Sie auf welches Konto geleistet? – Wenn Sie mir Karte (z.B.: mastercard, visa, oder american express) gehandelt haben, veranlassen Sie Bankennachforschungsaufträge durch Ihre Bank um festzustellen an welche Bank Ihre Zahlung im In- oder Ausland gegangen ist.
– Wie hoch waren die Investitionen insgesamt
– Haben Sie Rückzahlungen erhalten?
– Existieren Abrechnungen (monthly statements, confirmations) die ausgedruckt werden können?, oder nur
– Virtuelle Abrechnungen, die nicht ausgedruckt werden können ( dann bitte per screenshot die Handelsgeschäfte dokumentieren) und erst Recht von Beginn an misstrauisch sein!
Gerne stehe ich auch für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Das Kennenlernen ist kostenfrei. Bei Beauftragung werden wir im Regelfall zunächst außergerichtlich entgegen dem Abschluss einer Vergütungsvereinbarung tätig (Stundensatz: 297,50 €) – So stunden wir gesetzliche Gebühren und verhindern einen hohen Kostenanfall zu Beginn der Beauftragung. Stellt sich bei der Prüfung heraus, dass hohe Risiken bei der Verfolgung von Ansprüchen bestehen weiteres Geld umsonst zu investieren, weisen wir hierauf zeitnah hin. Transparenz ist das Wichtigste und meist beim Handel mit CFD, Forex erst Recht im Fall von Kryptowährungen nicht geboten. Augen auf!