Geld zurück für Anleger!
Im Rahmen eines gerichtlichen Vergleiches verpflichtet sich die Gründungsgesellschafterin einer Fondsgesellschaft zur Zahlung eines Geldbetrages, um eine Verurteilung zur Leistung von Schadensersatz abzuwenden. Die Beteiligung unseres Mandanten wird auf die Gründungsgesellschaft übertragen. Die Beendigung des Beteiligungsverhältnis zu einem vereinbarten Zeitpunkt freigestellt. Unser Mandant von der Haftung freigestellt. Wir verpflichten uns Stillschweigen zum Inhalt des Vergleiches und den Rechtsstreit zu wahren. Dies tun wir hiermit.
Wir vertreten wiederholt Anleger verschiedener Investment Gesellschaften, die sich als Treuhand-kommanditisten verpflichtet haben Ratenzahlungen oder Einmalzahlungen zu erbringen und befürchten müssen ihr Geld zu verlieren. Innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren können Ansprüche auf Schadensersatz gegenüber sogenannten Prospektverantwortliche, Vermittlern und Beratern, Initiatoren und Dritten geltend gemacht werden.
Auf die Verfolgung dieser Ansprüche haben wir uns spezialisiert. Übermitteln Sie uns Ihre Beitrittserklärung. Sie erhalten ein kostenfreies Angebot für Ihre rechtliche Interessenvertretung soweit wir Erfolgsaussichten erkennen können.