Was tun nach einem Verkehrsunfall? Welche Ansprüche können geltend gemacht werden?
Gerne übernehmen wir für Sie die Unfallregulierung und setzen die Ihnen zustehenden Ansprüche (Schadensersatz, Schmerzensgeld etc.) außergerichtlich oder – falls erforderlich – gerichtlich gegenüber der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung durch.
Das deutsche Verkehrsrecht gilt hierbei nicht nur für Autofahrer, sondern für sämtliche Personen, die sich auf öffentlichen Straßen oder Verkehrsflächen bewegen, also auch Fußgänger oder Radfahrer.
Nachdem nahezu alle Kfz-Haftpflichtversicherer im Rahmen ihres internen „Schadenmanagements“ versuchen, die Zahlungen an die Geschädigten durch Bindung an versicherungsinterne Sachverständige und Vertragswerkstätten sowie Kürzungen der Schadenpositionen gering zu halten, wird geraten, sich nach einem Verkehrsunfall umgehend mit einer verkehrsrechtlich versierten Kanzlei in Verbindung zu setzen.
Keinesfalls sollten eigenständig Vereinbarungen mit der gegnerischen Versicherung, z.B. Abfindungsvereinbarungen o.ä. getroffen werden.
Ferner wird bei Unfällen im Ausland oder Spezialproblemen wie z.B. Insolvenz der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung anwaltliche Unterstützung unumgänglich sein.
Unsere Mitarbeiterin Rechtsanwältin Sandra Haas steht Ihnen mit langjähriger Erfahrung im Bereich des Verkehrsrechts gerne als kompetente Ansprechpartnerin zur Verfügung.
Die Kosten für die Einschaltung eines Anwalts hat bei berechtigen Ansprüchen die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung vollumfänglich zu übernehmen.