VW-Sammelklage: Anleger bis 08.09.2017 Forderungen anmelden
Langsam wird es ernst: Nur noch bis zum 08.09.2017 haben VW-Aktien Geschädigte die Möglichkeit, ihre Schadensersatzforderungen beim OLG Braunschweig im dort anhängigen Musterverfahren Az. 3 Kap 1/16 anzumelden.
Die Vorteile der Beteiligung an einem solchen Musterverfahren liegen auf der Hand:
Einerseits wird die Verjährung etwaiger Schadensersatzforderungen gehemmt, so dass Rechtsverluste vorläufig vermieden werden. Zum anderen entstehen lediglich geringe Kosten gegenüber einer entsprechenden Leistungsklage. Für eine fristwahrende Forderungsanmeldung entstehen nur knapp ein Drittel an Rechtsanwaltskosten und lediglich ein Sechstel an Gerichtskosten.
Insbesondere wird der Musterprozess am OLG Braunschweig (als Musterkläger wurde die Deka Investment GmbH bestimmt) zu Tage fördern, ob die Volkswagen AG pflichtwidrig Insiderinformationen der Öffentlichkeit vorenthalten hat und in welcher Höhe ggf. Kursdifferenz- / Transaktionsschäden von geschädigten VW-Anlegern geltend gemacht werden kann.