Bank verpflichtet uns zur Verschwiegenheit im Rahmen eines Vergleichsabschlusses.
Unsere Kanzlei ist im hohen Maße darauf spezialisiert. Darlehensnehmer gegenüber Ihren Banken zu vertreten. Häufig ist der Gegenstand der Beauftragung unserer Kanzlei die Prüfung und Ausübung von Widerrufsrechten. Dies, falls z.B. in Verbraucherkrediten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwand wurden. Dies berechtigt die Darlehensnehmer im Besten Fall zum Widerruf der Verträge auch noch nach etlichen Jahren. Die Rechtsfolge: Weg vom teuren Vertragszins, – Beendigung und Geltendmachung von Zahlungsansprüchen. So hat die Bank (in jedem Fall!) eines wirksamen Widerrufes 2,5 % an Nutzungen betreffend die erhaltenen Zins-und Tilgungsleistungen herauszugeben! Außerdem vertreten wir auch häufiger (Mit-) Darlehensnehmer, die aus rein emotionaler Verbundenheit sich eine Darlehensforderung eingegangen sind, ohne dass sie zum Zeitpunkt des Abschlusses überhaupt die Zinsen hätten bezahlen können: Rechtsfolge: Die Bank bekommt im Besten Fall überhaupt nichts!