ZwSt Schwabmünchen – Räumung nach 6 Monaten – Glück für den Vermieter
Wir erklären den geltend gemachten Räumungsanspruch unserer Mandantschaft gegenüber den Mietern, die das Anwesen 6 Monate nach der Kündigung verlassen haben, für erledigt.
AG Augsburg | AZ: 15 C 118/02