ZwSt Schwabmünchen – Räumung nach 6 Monaten – Glück für den Vermieter

Entscheide Sonstiges Recht

Wir erklären den geltend gemachten Räumungsanspruch unserer Mandantschaft gegenüber den Mietern, die das Anwesen 6 Monate nach der Kündigung verlassen haben, für erledigt.

AG Augsburg | AZ: 15 C 118/02

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