Die „eilige“ Zwangsräumung gegen Mietnomaden dauert Monate (Teil-Urteil)

Entscheide Sonstiges Recht

Die Zwangsräumung aufgrund des erstrittenen Räumungstitels vom 20.05. ist abgeschlossen. Der in Zahlungsverzug geratene Mieter hat die Wohnung des Mandanten 10 Monate nach der erfolgen außerordentlichen Kündigung verlassen.

AG Neresheim | AZ: 1 C 220/07

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