Auch nach langer Zeit sind im Zweifel weder Ansprüche auf Gewährleistung, noch auf Zahlung beim Bauvertrag verjährt (Vergleich)
Wir vertreten einen Bauherrn gegenüber der bauausführenden Firma. Diese will trotz Mängel und Bestehen von Ansprüchen auf Nachbesserung und Gewährleistung noch weitere 5.000,00 € von unserer Mandantschaft. Man einigt sich letztendlich auf € 3.500,00 (11916).
Außergerichtlich