Wenn ein Kaufvertrag über Bilder streitig ist, kann man durch Vergleich schlichten (Vergleich)

Entscheide Sonstiges Recht

Über 2.000,00 € sollten für das Werk „Ich bin“ noch bezahlt werden. Unser Mandant sagte nein, er habe das Bild nur zur Ansicht behalten. Die Klägerin hingegen behauptete den Abschluss eines Kaufvertrages. Entgegen der Zahlung von 800,00 € und Kostenaufhebung wurde die Sache erledigt. Das Bild „ich bin“ der Künstlerin zurück übergeben (11927).

AG Kaufbeuren | AZ: 3 C 117/10

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