AG Augsburg | AZ: 104 Js 149055/03
Ergebnis: Erneute Bewährungsstrafe, an die selbst der Bewährungshelfer aufgrund der letzten Bewährungsstrafe nicht mehr glauben mochte.
(Straftaten: Verstöße gegen das BtmG, schwere Körperverletzung, Nötigung)
AG Augsburg | AZ: 104 Js 149055/03