AG Augsburg | AZ: 1 Ls 602 Js 146360/07
(Urteil) Das Landgericht Augsburg erkennt zu Gunsten der Mandantin trotz erheblicher Vorstrafen erneut auf Bewährungsstrafe. Hintergrund waren abgelaufene Fristen, aber auch der Werdegang unserer Mandantschaft. Der Tatvorwurf des Betruges konnte hierbei nicht entkräftet werden (11522).
AG Augsburg | AZ: 1 Ls 602 Js 146360/07