AG Schwabmünchen | AZ: DS 607 Js 141871/09
Dem Mandanten wurde u.a. eine Nötigung zur Last gelegt. Die Beweisaufnahme ergab, dass die Belastungszeugen unglaubwürdig waren. Im Zweifel zu Gunsten des Angeklagten Freispruch. Der Staat trägt die notwendigen Kosten der Verteidigung.
AG Schwabmünchen | AZ: DS 607 Js 141871/09