Amtsgericht Augsburg | AZ: 19 DS 309 Js 120232/12
Das gegen unseren Mandanten unter dem Tatvorwurf der gefährlichen Körperverletzung geführte Strafverfahren endet mit einem Freispruch. Unserem Mandanten, Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes, wurde zur Last gelegt, während seines Dienstes im Rahmen eines Faschingsballes am 19.02.2012 unverhältnismäßig „hart“ gegen Störenfriede vorgegangen zu sein. Die Einvernahme der Belastungszeugen hingegen ergab im Nachhinein, dass die jeweiligen Belastungszeugen einräumten, unter Alkoholeinfluss stark provoziert zu haben. Aufgrund der ausgehenden Provokationen hatte unser Mandant den Störer vorläufig festgenommen sowie Handfesseln zum Schutz des Täters und der anderen Besucher des Faschingsballes angelegt. Aufgrund des Freispruches waren die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung zu erstatten.
Amtsgericht Augsburg | AZ: 19 DS 309 Js 120232/12