Weniger Fahrverbot dafür höhere Geldstrafe (nur in begründeten Fällen) – (Urteil)
Der Mandant erhält wegen angeblich vorsätzlicher Nötigung einen Bußgeldbescheid, der 2 Monate Fahrverbot und Bußgeld vorsieht. Auf den Einspruch unserer Kanzlei hin wird das Fahrverbot auf einen Monat beschränkt, allerdings das Bußgeld erhöht. Der Mandant selbst war auch genötigt worden. Zudem benötigte er als Selbstständiger im Außendienst den Führerschein (11887).
AG Schwabmünchen | AZ: Owi 610 Hs 127945/09