LG Traunstein | AZ: 5O 1119/12
Das Landgericht Traunstein erlässt den Hinweis gegenüber einer in der Schweiz ansässigen Aktiengesellschaft, dass eine von dort aus entwickelte Kundenakquise betreffend Vermögensverwaltung / Vermittlung von Finanzdienstleistungen den Erlaubnistatbestand des Wertpapierhandelsgesetzes unterliegt, womit Erlaubnispflichten bestehen. Eine aus dem [...]