Vergleich | AZ: 12597
Wir vertreten Pflichtteilsberechtigte. Nach Auskunftserklärung der Alleinerbin über die Aktiva und Passiva des Nachlasses bezahlt die Gegenseite auf die Pflichtteilsansprüche einen Betrag i. H. v. 130.000,00 €. Ein Beleg dafür, dass man Geld nicht immer über ein Gericht erstreiten muss. Ansprüche auf Pflichtteilsrecht bzw. [...]