Arbeitsgericht Kempten | AZ: 3 Ca 586/12
Aufgrund angeblicher Betriebseinstellung einschließlich der Schließung der Niederlassung hatte der Arbeitgeber unserer Mandantin gekündigt. Eine Weiterbeschäftigung in anderen Unternehmensfilialen sei nicht ermöglicht. Eine Abfindung stünde unserer Mandantin nicht zu. Im Rahmen der Güteverhandlung hatte sich dann der Arbeitgeber doch bereit [...]