AG Cottbus | AZ: 45 C 507/09
Urteil: Nachdem ein verkehrsanalytisches Gutachten eingeholt worden war, war klar, unseren Mandanten traf nicht die Alleinschuld am Verkehrsunfall. Die gegnerische Versicherung muss zumindest ein Viertel der Schäden übernhemen (11852). AG Cottbus | AZ: 45 C 507/09