Was vom Reinigungsunternehmen an Werkleistung bestellt wurde, ist zu bezahlen (Urteil)
Das Amtsgericht München gibt unserer Mandantschaft, eine Reinigungsfirma in München, und deren Klage auf Zahlung aus einem zwischen unseren Mandanten und der auftraggebenden Gesellschaft aus Werkvertragsverhältnis durch Urteil vollumfänglich statt (11968). AG München | AZ: 163 C24629/09