Erstberatung als Grundlage für die Auseinandersetzung von Miterben
Wir erteilen im Rahmen einer Erstberatung erste Hinweise zur Orientierung im Fall einer Miterbenauseinandersetzung (Nachlasswert ca. 350.000,00 €). Die Hinweise werden offensichtlich als ausreichende Grundlage für die Auseinandersetzung betrachtet. Eine Weiterbeauftragung war nicht erforderlich (11997). Außergerichtlich