Daily Archives: 15. April 2010

Erstberatung als Grundlage für die Auseinandersetzung von Miterben

Entscheide Erbrecht
Wir erteilen im Rahmen einer Erstberatung erste Hinweise zur Orientierung im Fall einer Miterbenauseinandersetzung (Nachlasswert ca. 350.000,00 €). Die Hinweise werden offensichtlich als ausreichende Grundlage für die Auseinandersetzung betrachtet. Eine Weiterbeauftragung war nicht erforderlich (11997). Außergerichtlich
KONTAKT
close slider

Jetzt Termin vereinbaren!

Tel.-Nr.: +49 (0)8232 809 250

E-Mail: 

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner