Anstatt nachehelichen Unterhalt – Auszahlung des Immobilienanteils unter vollständiger Abgeltungsklausel (Vergleich)
Wir vermitteln zu Gunsten unseres Mandanten einen Vergleich, mit dem die gemeinschaftliche Immobilie (nebst Verbindlichkeiten) durch unseren Mandanten abgelöst und dieser gleichzeitig von der Zahlung von Ehegattenunterhalt befreit wird (11821). OLG München | AZ: 4 UF 294/09