Haus ohne Erschließungsanlage gekauft. Mängel begründen Gewährleistungsrechte (Vergleich)
Zugunsten unserer Mandantin wird ein Vergleich abgeschlossen, der gewährleistet, dass die Erschließungsanlage sich nunmehr unter dem an unsere Mandantin verkauften Teilgrundstück (Kaufpreis ca. 375.000,00 €) befindet. LG Augsburg | AZ: 2 O 5902/04