Daily Archives: 13. April 2005

Haus ohne Erschließungsanlage gekauft. Mängel begründen Gewährleistungsrechte (Vergleich)

Entscheide Sonstiges Recht
Zugunsten unserer Mandantin wird ein Vergleich abgeschlossen, der gewährleistet, dass die Erschließungsanlage sich nunmehr unter dem an unsere Mandantin verkauften Teilgrundstück (Kaufpreis ca. 375.000,00 €) befindet. LG Augsburg | AZ: 2 O 5902/04
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