Widerrufsrechte richtig ausüben!

Entscheide Bankrecht, Neues aus der Kanzlei

 

  • Übersenden Sie eine Kopie / SCAN Ihres Darlehensvertrages nebst Widerrufsbelehrung an einen fachlich spezialisiert in diesen Fällen tätigen Rechtsanwalt (zum Beispiel gerne an uns).
  • Lassen Sie fachkundig prüfen, ob Fehler in der Widerrufsbelehrung enthalten sind. Ist dies der Fall lassen Sie weiter prüfen, ob Rechtsprechung im Fall Ihrer Widerrufsbelehrung und Bank bereits existiert.
  • Schildern Sie die konkrete aktuelle Situation in Ihrem Fall, beachten Sie, dass voraussichtlich auch mit einer erfolgreichen Ausübung des Widerrufsrechtes und Rückabwicklung des bisherigen Vertragsverhältnisses eine Restsaldo zu Gunsten der Bank resultiert, was abzulösen ist.
  • Führen Sie daher ggf. Verhandlungen für eine nachfolgend benötigte Finanzierung mit anderen Banken. Dies bereits vor Ausübung des Widerrufsrechtes und nachdem Ihnen vom Fachanwalt (z.B.: uns) mitgeteilt wurde, dass hohe Erfolgsaussichten bestehen Ihr Widerrufsrecht durchzusetzen. Schließen Sie aber noch nicht einen Vertrag über die Folge-Finanzierung, bevor ein Vergleich abgeschlossen oder ein Urteil zu Ihren Gunsten erstritten worden ist. Vermeiden Sie unbedingt Doppelbelastungen aus Finanzierungen.
  • Üben Sie das Widerrufsrecht – in Abstimmung mit Ihren Rechtsanwalt – selbständig aus und setzen Sie Ihrer Bank eine Frist zur Rückabwicklung / Abrechnung des bisherigen Vertragsverhältnisses.
  • Beauftragen Sie erst anschließende den Anwalt Sie außergerichtlich zu vertreten, aber warten Sie damit, falls sich die Bank nach Ausübung Ihres Widerrufsrechtes nicht meldet oder diesen zurückweist nicht zu lange. Lassen Sie die Bank schriftlich außergerichtlich zur Rückabwicklung anmahnen und gleichzeitig Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung stellen.
  • Falls außergerichtlich kein  vernünftiges Vergleichsangebot seitens Ihrer Bank geäußert wird – lassen Sie uns zeitnah  – Klage erheben. Im Regelfall werden Banken im Fall einer gerichtlichen Inanspruchnahme wirtschaftlich günstigere Angebote abgeben, als im Stadium außergerichtlicher Rechtsvertretung.

Im Fall der Einhaltung dieser Reihenfolge haben Sie große Chancen, dass nicht nur eine vorzeitige Ablösung des Darlehensvertragsverhältnisses gelingt, sondern auch, dass die Kosten der Beauftragung des Anwaltes durch die Bank zu übernehmen sind, wenn man auf ein streitiges Urteil aus ist. Wir sollten aber stets mit Ihnen besprechen, welches Vorgehen für Sie das Richtige ist. Gerne führen wir auch sofort die mit der Bank notwendige Korrespondenz. Warum man die Chancen mit der obigen Reihenfolge erhöhen kann auch die Anwaltskosten erstattet zu bekommen, insbesondere, wenn man auf ein streitiges Urteil aus ist ist folgender: Nur im Fall des Verzuges schuldet der Gegner im Regelfall die Erstattung von Anwaltsgebühren. Gerne kann man aber auch vertreten, dass bereits die unrichtige Widerrufsbelehrung eine Pflichtverletzung ist die zur Übernahme der Anwaltskosten verpflichtet. Mit Beauftragung teilen wir Ihnen mit, welche Rechtsansicht hohe Erfolgsaussichten besitzt und welche nicht!

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